Die Patentanwälte von Pavant entwickeln nachhaltige Lösungen zum Schutz und zur Wertsteigerung Ihrer Innovationen. Im Dickicht komplexer Rechtsfragen behalten wir den Überblick und versetzen Sie in die Lage, innerhalb kurzer Zeit informierte und fundierte Entscheidungen rund um Ihr geistiges Eigentum zu treffen.
IP‑Werte schaffen | Wettbewerbsfähigkeit verbessern | IP verteidigen und verwerten
Patentschutz
Rechtsbestand | Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren
Durchsetzung & Verletzungsverfahren
Markenschutz
Designschutz
Außergerichtliche Streitbeilegung
Patent- & Gebrauchsmusterschutz
Für die exklusive Verwertung Ihrer technischen Innovationen sind Patentschutz und Gebrauchsmusterschutz von entscheidender Bedeutung. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Schutzrechtsanmeldung – von der Einschätzung der Schutzfähigkeit über die Herausarbeitung der schutzfähigen Merkmale Ihrer Erfindung bis hin zur zuverlässigen Steuerung aller erforderlichen Schritte für die Erlangung Ihres Schutzrechts. Die Patentanwälte von Pavant vertreten Sie in Anmelde- und Erteilungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Um den Patentschutz bedarfsorientiert auch im Ausland auszuweiten und die entsprechenden Verfahren zu koordinieren, steht uns ein Netz internationaler Partner zur Seite.
Rechtsbestand | Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren
Als Patentanwälte sind wir erfahren in allen Angelegenheiten, die den Rechtsbestand von Schutzrechten betreffen – insbesondere Patentschutz, Markenschutz und Designschutz. Hierzu fertigen wir beispielsweise Stellungnahmen oder Gutachten an. Sollte eines Ihrer Schutzrechte angegriffen werden, übernehmen wir darüber hinaus auch die verfahrensrechtliche Vertretung für Sie. In Bezug auf Patente umfasst unsere Expertise Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Bundespatentgericht (BPatG) und dem Einheitlichen Patentgericht (EPG).
Auch Widerspruchs- oder Löschungsverfahren im Zusammenhang mit Marken und Designs fallen in unser Aufgabenspektrum, und wir übernehmen für Sie die Vertretung dieser Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht (BPatG) und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Durchsetzung & Verletzungsverfahren
Eine gerichtliche Durchsetzung Ihres Schutzrechts kann erforderlich sein, wenn ein Konflikt nicht einvernehmlich beigelegt werden konnte.
Wir sind uns bewusst, dass die gerichtliche Durchsetzung eine umsichtige Risikoabwägung und eine präzise Strategie erfordert. Egal ob Angriff oder Verteidigung – wir setzen uns mit Leidenschaft für Ihre Interessen ein und wissen, was zu tun ist. Dabei begleiten wir Sie sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen als auch vor Gericht. Verfahren vor Zivilgerichten sowie besonders komplexe Verfahren führen wir zusammen mit externen Rechtsanwälten unseres Vertrauens.
Markenschutz & Markenüberwachung
Die Pavant-Patentanwälte aus Hamburg beraten Sie ganzheitlich im Markenrecht – auch über die bloße Anmeldung hinaus. Um Kollisionsrisiken zu verringern, recherchieren wir im Vorfeld ältere Markenrechte und geben Ihnen Einschätzungen zur Schutzfähigkeit. Zudem beraten wir Sie in allen Konfliktfällen. Auch im Ausland können wir für Sie Markenrechte erwirken und entwickeln dafür die passende Strategie für nationale Markenanmeldungen, Unionsmarkenanmeldungen und/oder internationale Registrierungen.
Wir überwachen für Sie das Anmeldegeschehen von identischen und ähnlichen Marken und gehen bei Bedarf gegen störende Marken vor.
Designschutz & Geschmacksmusterschutz
Das Designrecht schützt das Erscheinungsbild eines Erzeugnisses. Wir übernehmen für Sie die Ausarbeitung und Hinterlegung von Designanmeldungen („Geschmacksmusteranmeldungen“) bei den zuständigen Ämtern im In- und Ausland – vor allem beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
Außergerichtliche Streitbeilegung
Wir setzen auf effiziente außergerichtliche Lösungen, um Konflikte im Bereich des geistigen Eigentums beizulegen. Mit Verhandlungsgeschick und Mediationskompetenz erzielen wir für Sie rechtssichere Vereinbarungen. Das schont Ihre Zeit und Ressourcen und bewahrt Sie vor langwierigen Rechtsstreitigkeiten.